Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen influence solutions ms e.U. (im Folgenden “Agentur”) und ihren Kunden. Sie sind ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen (B2B) anwendbar.

1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn diese von der Agentur ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden. Dies gilt auch, wenn der Agentur diese Bedingungen bekannt sind und nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.3. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

1.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

1.5. Definitionen:
1.5.1. “Agenturleistungen” umfasst sämtliche kreativen, strategischen und technischen Dienstleistungen, die im Vertrag oder Angebot spezifiziert sind.
1.5.2. “Fremdleistungen” bezeichnet Leistungen, die durch Drittanbieter im Auftrag der Agentur erbracht werden.

1.6. Änderungen der AGB: Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich widersprechen, gelten diese als akzeptiert.

2. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung

2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll (“Angebotsunterlagen”). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

2.2. Innerhalb der vom Kunden vorgegebenen Rahmenbedingungen besteht für die Agentur Gestaltungsfreiheit.

2.2.1. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Ablauf dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten die Leistungen als genehmigt. Im Falle ausbleibender Freigabe oder Rückmeldung kann die Agentur zudem eine automatische Abrechnung für den Fortschritt der erbrachten Leistungen vornehmen.

2.3. Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt die Kosten für Arbeiten, die infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben von der Agentur wiederholt oder verzögert werden müssen.

2.4. Die Agentur behält sich das Recht vor, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte zu erbringen.

2.4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (“Fremdleistung”).

2.4.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

2.4.3. Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

2.4.4. Der Kunde ist verpflichtet, in Verpflichtungen gegenüber Dritten einzutreten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, sofern dies zuvor vereinbart wurde. Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Agenturvertrags.

2.5. Die Agentur weist darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Plattformen Werbeanzeigen und Inhalte ohne Angabe von Gründen ablehnen oder entfernen können. Der Kunde anerkennt, dass die Agentur hierfür keine Haftung übernimmt und dass solche Entscheidungen der Plattformbetreiber außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Agentur liegen.

 

3. Konzepte und Ideen

3.1. Werden vor Abschluss eines Hauptvertrages Konzepte oder Ideen entwickelt, erfolgt dies gegen ein vereinbartes Honorar oder nach gesonderter Vereinbarung.

3.2. Alle geistigen Eigentumsrechte an Konzepten, Entwürfen und Ideen verbleiben bei der Agentur, sofern diese nicht ausdrücklich auf den Kunden übertragen wurden.

3.3. Der Kunde ist verpflichtet, von der Agentur präsentierte Konzepte und Ideen ohne schriftliche Zustimmung weder zu nutzen noch Dritten zugänglich zu machen.

3.4. Sofern der Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, die er bereits vor der Präsentation entwickelt hat, muss er dies der Agentur innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitteilen und entsprechende Nachweise vorlegen. Andernfalls gilt die Präsentation als neue Idee der Agentur, und ihre Nutzung unterliegt einer angemessenen Vergütung.

 

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Vergütung erfolgt nach den im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen und Mahngebühren entsprechend den österreichischen gesetzlichen Regelungen erhoben. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Mahngebühr von EUR 40,- fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

4.3. Die Agentur ist berechtigt, bei umfangreichen Projekten Abschlagszahlungen oder monatliche Abrechnungen zu verlangen.

4.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, es sei denn, diese wurden rechtskräftig festgestellt oder ausdrücklich anerkannt.

 

5. Gewährleistung und Haftung

5.1. Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

5.2. Für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen, übernimmt die Agentur keine Haftung. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Cyberangriffe, Ausfälle von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Regierungserlasse, sowie andere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen und die Erfüllung der vertraglichen Pflichten wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

5.3. Sollte höhere Gewalt länger als zwei Monate andauern, haben sowohl die Agentur als auch der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall anteilig verrechnet.

5.4. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität und dauerhafte Verfügbarkeit von Softwarelösungen, die auf spezifische Plattformen oder Drittanbieter angewiesen sind.

5.5. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Daten und Materialien auf rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur übernimmt keine Haftung im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

 

6. Datenschutz und Vertraulichkeit

6.1. Die Agentur verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden nach den geltenden Datenschutzgesetzen zu behandeln und nur im Rahmen des Vertragszwecks zu verwenden.

6.2. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrags hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren, es sei denn, gesetzliche Bestimmungen verlangen eine längere Aufbewahrung oder Offenlegung.

6.3. Die Agentur ist berechtigt, anonymisierte Projektdaten für eigene Statistiken oder Marketingzwecke zu nutzen, sofern keine Rückschlüsse auf den Kunden oder dessen Geschäftstätigkeit möglich sind.

 

7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1. Der Vertrag endet mit der Erfüllung der vereinbarten Leistungen, sofern keine anderen Laufzeiten vereinbart wurden.

7.2. Eine vorzeitige Vertragsauflösung durch den Kunden ist möglich, verpflichtet jedoch zur Zahlung aller bis dahin entstandenen Kosten sowie einer Entschädigung für bereits beschaffte Ressourcen oder Subunternehmerkosten.

7.3. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • Die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird.
  • Der Kunde gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt, etwa Zahlungsverzug oder fehlende Mitwirkung, trotz schriftlicher Mahnung.
  • Berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch eine geeignete Sicherheit stellt.

 

8. Sonstiges

8.1. Als Gerichtsstand (Der Gerichtsstand muss in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden nochmals explizit vereinbart werden) für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Vor der Anrufung eines Gerichts verpflichten sich die Parteien jedoch, eine einvernehmliche Lösung in einem Mediationsverfahren zu suchen. Die Kosten des Mediationsverfahrens werden von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

8.2. Die Agentur behält sich das Recht vor, abgeschlossene Projekte und Ergebnisse in ihrem Portfolio zu präsentieren, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widersprochen hat. Dabei wird sichergestellt, dass keine sensiblen Informationen oder spezifische Branding-Details des Kunden ohne dessen ausdrückliche Zustimmung verwendet werden.

8.3. Für Mediaschaltungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Dienstleister.

8.4. Zusätzliche Korrekturrunden oder Änderungen („Change Requests“), die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Zeitaufwand gesondert verrechnet. Die Agentur wird den Kunden vorab über entstehende Mehrkosten informieren.

8.5. Schriftliche Dokumentationen, die über das Standard-Projektmanagement hinausgehen (z. B. Styleguides, Benutzerhandbücher), sind gesondert zu vereinbaren und werden nach Aufwand abgerechnet.

Stand: Dezember 2024